Jeder Verein lebt von den Beiträgen seiner Mitglieder, aber auch von persönlichen Spenden.
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Steuerrechtliche Hinweise
Spenden an gemeinnützige Vereine sind steuerlich absetzbar. Nach den §10 und §34 des Einkommensteuergesetzes werden Spenderinnen bis zu 50 Prozent ihrer Spende im Rahmen ihres Jahressteuerausgleiches erstattet. Das heißt zum Beispiel: Bei einer Spende von 100,00 Euro erhalten Sie mit Ihrem Steuerbescheid 50,00 Euro vom Finanzamt zurück.
Spendenquittungen stellen wir Ihnen sehr gerne wunschgemäß aus. Diese Bescheinigung können Sie zusammen mit Ihrer Steuererklärung für das Jahr der Spende beim Finanzamt einreichen.